Leben und Alltag mit Primär Biliäre Cholangitis (PBC)

Patientenrechte

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt und die Entscheidungen über Behandlungen gemeinsam zu treffen, stellen wichtige Faktor für eine erfolgreiche Therapie dar. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu Informationen – über die Erkrankung und Therapiemöglichkeiten, über die Qualität der angebotenen Leistungen und nicht zuletzt auch über die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Erst auf dieser Informationsgrundlage können Patienten und Mediziner zu Partnern werden, für die ein vertrauensvolles Miteinander selbstverständlich ist.

Neues gesetzliches Behandlungsangebot für PBC-Patienten

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) von seltenen Lebererkrankungen neu strukturiert. In der ASV arbeiten Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen in einem Team zusammen, um gemeinsam und koordiniert die medizinische Versorgung zu übernehmen. Alle Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die Behandlung der jeweiligen Erkrankung besonders qualifiziert sind und bereits viele Patientinnen und Patienten mit dieser Krankheit behandelt haben.

Eine ASV wird entweder von Krankenhäusern oder niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten oder beiden gemeinsam angeboten. Der Umfang des – krankheitsspezifisch festgelegten – diagnostischen und therapeutischen Leistungsangebots ist unabhängig vom Ort jeweils der gleiche. Zudem gelten die gleichen Anforderungen an die fachlichen Kompetenzen des ASV-Teams und die apparative Ausstattung.

Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Der überweisende Haus- bzw. Facharzt wird Rücksprache mit einem in Frage kommenden ASV-Team halten und gegebenenfalls einen ersten Termin vereinbaren. Eine ASV kann zudem von einer Krankenhausärztin oder einem Krankenhausarzt am Ende eines Krankenhausaufenthaltes veranlasst werden.

Weitere Informationen:

Patienteninformation des GBA:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4077/2016-11-02_G- BA_Merkblatt_Patienteninformation_ASV_bf.pdf

Pressemitteilung GBA:
https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/752/

Ratgeber für Patientenrechte

Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage, wenn Sie als Patient gegenüber dem Behandelnden Ihr Recht einfordern oder überprüfen möchten.

Download Ratgeber für Patientenrechte (1,3 MiB)